Gesucht werden mehrere Rahmenvertragspartner für die Erbringung von Objektplanerleistungen im Zusammenhang mit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen von Wohngebäuden Der Leistungsumfang der Rahmenvereinbarungen umfasst die Erbringung von Grundleistungen, gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Für die Leistungen der Lose 1 und 2 können auch Leistungen zur Erstellung einer Planungsgrundlage und einer Kosteneinschätzung vorlaufend beauftragt werden.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften, an denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, Kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Objektplanung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigt der Auftraggeber die Durchführung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Instandhaltungsmaßnahmen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Objektplanungsarbeiten nach § 34 HOAI sowie gegebenenfalls vorlaufende Planungs- und Beratungsleistungen sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der Einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Objektplanungsarbeiten umfasst im Wesentlichen die Erbringung von Grundleistungen gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Je nach Bedarf können auch Besondere Leistungen oder Beratungsleistungen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 50 000 EUR netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten
Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR netto. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3
Maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrages. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften, an denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, Kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Objektplanung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigt der Auftraggeber die Durchführung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Instandhaltungsmaßnahmen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Objektplanungsarbeiten nach § 34 HOAI sowie gegebenenfalls vorlaufende Planungs- und Beratungsleistungen sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der Einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Objektplanungsarbeiten umfasst im Wesentlichen die Erbringung von Grundleistungen gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Je nach Bedarf können auch Besondere Leistungen oder Beratungsleistungen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 50 000 EUR netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten
Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR netto. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3
Maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrages. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften, an denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, Kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Objektplanung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigt der Auftraggeber die Durchführung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Instandhaltungsmaßnahmen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Objektplanungsarbeiten nach § 34 HOAI sowie gegebenenfalls vorlaufende Planungs- und Beratungsleistungen sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der Einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Objektplanungsarbeiten umfasst im Wesentlichen die Erbringung von Grundleistungen gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Je nach Bedarf können auch Besondere Leistungen oder Beratungsleistungen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 50 000 EUR netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten
Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR netto. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3
Maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrages. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie ihre Tochtergesellschaften und Gesellschaften, an denen die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin als mittelbarer oder unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, sind als städtische Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht, Kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die bereits in ihrem Besitz befindlichen Liegenschaften zu bewirtschaften. Bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben ergibt sich ein erheblicher Beschaffungsbedarf von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Auftraggeber beabsichtigen den absoluten Großteil der Objektplanung zukünftig über Rahmenvereinbarungen abzurufen. Diese Rahmenvereinbarungen werden mit dem hiesigen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Während der Vertragslaufzeit der gegenständlichen Rahmenvereinbarungen beabsichtigt der Auftraggeber die Durchführung Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Instandhaltungsmaßnahmen der zu bewirtschaftenden Objekte. Die Leistungen der für die jeweiligen einzelnen Aufträge erforderlichen Objektplanungsarbeiten nach § 34 HOAI sowie gegebenenfalls vorlaufende Planungs- und Beratungsleistungen sind Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Die Häufigkeit und die Projektvolumina der Einzelnen Planungsabrufe können nicht abgeschätzt werden, da sie sich am jeweiligen Bedarf während der Vertragslaufzeit orientieren. Die Objektplanungsarbeiten umfasst im Wesentlichen die Erbringung von Grundleistungen gemäß Leistungsphasen 1-9 der HOAI. Je nach Bedarf können auch Besondere Leistungen oder Beratungsleistungen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
Um insbesondere auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme zu geben, wird der Beschaffungsbedarf in 4 Lose aufgeteilt. Das erste Los umfasst Aufträge mit einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 50 000 EUR netto, das zweite Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 100 000,00 EUR netto, das dritte Los beinhaltet Aufträge von einem geschätzten
Auftragswert von bis zu 200 000 EUR netto und das vierte Los umfasst Aufträge mit einem vorab geschätzten
Auftragswert von mehr als 200 000,00 EUR netto. Für die Lose 1 und 2 werden maximal 50, für das Los 3
Maximal 30 und für das Los 4 maximal 20 Rahmenvertragspartner gebunden.
Die jeweiligen Einzelabrufe innerhalb der einzelnen Lose erfolgen gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrages. Hierzu liegt dem Rahmenvertrag das Muster eines objektkonkreten Vertrages über die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei, welcher jeweils objektkonkret für das jeweilige Projekt ausgestaltet wird.