Gegenstand der Ausschreibung ist die Neukonzeption der Antrags- und Vorgangsverwaltung (KMB) und des Informationssystems Kampfmittelbeseitigungsdienst (IS-KMBD) in ein fachübergreifendes Kampfmittelinformationssystem Baden-Württemberg (KIS-BW) sowie die notwendige Anpassung des Geographischen Informationssystems auf ArcGIS Pro als Basis für sowohl eine zukunftsorientierte und effiziente Sach- und Geodatenerfassung als auch Archivierung. Mit der Neukonzeption eines Kampfmittelinformationssystem Baden-Württemberg (KIS-BW) findet eine Verknüpfung der Sachdaten aus der Verwaltungsebene mit den Geodaten aus dem Geoinformationssystem statt.
Dadurch soll eine effektive und effiziente Verwaltungsstruktur erzeugt werden, die die Bearbeitungszeiten nicht nur verkürzt, sondern auch die Qualität der Antrags- und Vorgangsverwaltung sowie der Lagerverwaltung der Kampfmittel sichert. Infolge dessen vermindern sich zusätzlich die Fehleranfälligkeit in der Eingabe und Übernahme von Sach- und Geodaten. Gleichzeitig muss eine bessere Integration externer Daten gewährleistet werden.
Mit Einführung der e-Akte wird in den nächsten Jahren im Regierungspräsidium Stuttgart eine zunehmende Digitalisierung analog vorliegender Daten erfolgen. So soll das neue Kampfmittelinformationssystem (KIS-BW) alle von den Fachbereichen benötigten Formulare und Bescheide standardisiert und automatisiert erzeugen und ausgeben können. Weiterhin werden für alle abrechnungsrelevanten Vorgänge Berichte automatisiert und mit den entsprechenden Parametern zur Übergabe an die abrechnende Stelle erzeugt.
Schlussendlich tragen eine zunehmende Standardisierung verwaltungsrelevanter Arbeitsprozesse und der damit verbundene fachübergreifende Datenaustausch zu einer Steigerung der Effizienz und maßgeblich zur zukunftsorientierten Ausrichtung des KMBD bei.
Datenschutz und IT-Sicherheit der Softwarekomponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Der AN ist verantwortlich die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen.
Den Bietern ist freigestellt, auf welche Weise sie die vorgenannten Dienstleistungen erbringen. Die Dienstleistungen können sowohl in Eigenregie als auch durch den Einsatz von Partner- oder Nachunternehmern erbracht werden.
Die Rahmenvereinbarung beginnt nach erfolgtem Zuschlag und läuft 1,5 Jahre.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass ungefähr 330 Personentage (1 Tag entspricht 8 Arbeitsstunden) für die aufgeführten Punkte anfallen und die Realisierung bis zum 31.12.2021 abgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung als Kalkulationsgrundlage für den Bieter. Die tatsächlich abgerufene Menge an Manntagen kann davon abweichen.
Generell soll bei Weiterentwicklungen nach einem Briefing des Auftraggebers auf dieser Grundlage vom Auftragnehmer eine Aufwandsschätzung abgegeben werden. Diese muss dann zur Umsetzung freigegeben werden. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand und auf Nachweis.
Nicht genutzte Stunden sollen nicht als Guthaben angesammelt werden. Innerhalb eines Tätigkeitsnachweises werden die Stunden im viertelstündlichen Turnus aufgeschlüsselt und dem Auftraggeber zusammen mit der Rechnung als rechnungsbegründende Unterlage zugesandt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt quartalsweise. Leistungen können auch vorher definierte Teilschritte im Projekt sein (siehe Leistungsnachweis).
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Leistungen wie in den Vergabeuntgerlagen aufgeführt. Bei den angebenden Mengen handelt es sich um Schätzmengen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet keine Garantiemengen.