Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sucht für 1679 Beschäftigte einen überbetrieblichen Dienst für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften DGUV 2 in der jeweils gültigen Fassung.
Zur arbeitsmedizinischen Betreuung gehören insbesondere:
— Organisation und Durchführung von allgemeinen und speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht- Angebots- und Wunschuntersuchungen) nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, insbes. der VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV,
— Augenuntersuchungen G 37 gemäß Bildschirmverordnung in Verbindung mit § 6 TV Infotechnik Berlin, sowie die Unterstützung bei der Führung der Vorsorgekartei,
— Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen inkl. Unterstützung bei der Führung von Vorsorgekarteien und Vorsorgeplänen nach § 15 BioStoffVO,
— Durchführung von Schutzimpfungen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, für welche Dienstkräfte diese Impfung erforderlich ist (die Kosten des Impfstoffes trägt der Auftraggeber),
— Durchführung von Arbeitsschutzbelehrungen für die verantwortlichen Führungskräfte im Arbeitsschutz (bei Bedarf),
— Durchführung bedarfsabhängiger Fortbildungsmaßnahmen und Unterweisungen,
— Untersuchungen und Betriebsbegehungen nach Ereignissen,
— Erstellung von arbeitsmedizinischen Gutachten nach Bedarf.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften DGUV 2 in der jeweils gültigen Fassung.
Zur sicherheitstechnischen Betreuung gehören insbesondere:
— Erarbeitung von Betriebsanweisungen, z. B. nach § 20 GefStoffV (Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse),
— Beratung bei der Auswahl von Körperschutzmitteln (Schutzkleidung, PSA-BV),
— Kontrolle der durchgeführten Prüfungen gemäß DGUV V 4 (alt GUV V A 3) der prüfpflichtigen Einrichtungen und Anlagen, Prüfbücher, Prüfinterwalle usw.,
— Durchführung und Ausführung von Arbeitsschutzbelehrungen und Unterweisungen der Verantwortlichen im Arbeitsschutz (bei Bedarf),
— Unterstützung bei der Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen,
— Beratung bei der Erstellung von Brandschutzordnungen, Teilnahme an Räumungsübungen nach Bedarf,
— Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
— Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Einrichtungen,
— Beratung bei Notfallplänen, Barrierefreiheit, Asbestbelastung (ausgenommen Amokalarm),
— Bedarfsabhängige Sofortbetreuung in allen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes einschließlich der sofortigen Veranlassung von technischen Messungen nach Rücksprache mit dem Auftragsgeber,
— Durchführung bedarfsabhängiger Fortbildungsmaßnahmen und Unterweisungen,
— Unterstützung und Durchführung der Arbeitsplatzbegehungen in den Fachämtern.