Die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, die nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesenen Personen aufzunehmen und unterzubringen. Zu diesem Zweck betreibt die Stadt Herne die unten aufgeführten Einrichtungen sowie eine Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft.
Die Stadt Herne übernimmt die Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen in den dauerhaften Einrichtungen und Belegwohnungen durch ihre Mitarbeiter/-innen (Betriebs- und Betreuungsleistungen) selbst.
Für die Sicherheit der Mitarbeiter/-innen der Stadt Herne und der Bewohner der Einrichtungen ist zusätzlich der Einsatz eines externen Sicherheitsdienstleisters erforderlich.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Wach- und Sicherheitsdienste für die folgenden Liegenschaften:
1. Flüchtlingsunterkunft Ackerstraße
2. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft Buschkampstraße
3. Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße
4. Flüchtlingsunterkunft Zechenring
Nur die Flüchtlingsunterkunft "Ackerstraße" verfügt über ein Wachlokal.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (vgl. Vergabeunterlagen Angebotsphase).
Siehe II.1.4