Der Auftrag beinhaltet den Kassendienst und die Einlasskontrolle (Los 1) und den Wach- und Kontrolldienst (Los 2) für die Landesgartenschau Zülpich vom April-Oktober 2014:
Los 1:
Kassendienst:
— Verkauf der Tages- und Dauerkarten,
— Verkauf von Tickets für Sonderveranstaltungen mit Zusatzeintritt,
— Verkauf von Informationsmaterial (Pläne, Broschüren u. ä.),
— Umtausch von Gutscheinen in Tages- bzw. Dauerkarten,
— Deponierung von Kickboards etc.,
— Wechselgeldabwicklung,
— Regelmäßige Abschöpfung der eingenommenen Tageseinnahmen und - Information der Besucher über Preise und allgemeine Auskünfte über Einrichtungen der LGS (in deutscher Sprache),
— Tägliche Abstimmung der Einnahmen, Stornos etc. mit dem Büro der Landesgartenschau,
— u. a.
Einlasskontrolle:
— Kontrolle der Eintrittskarten auf ihre Gültigkeit mittels Handlasergeräten,
— Kontrolle der Nachweise bei ermäßigten Tageseintrittskarten,
— Kontrolle von Besuchern auf unberechtigtes Mitbringen von Tieren und unerlaubten Gegenständen,
— Abwicklung des Wiedereintritts der Besucher unter besonderer Beachtung der Online Tickets,
— Unterstützung beim Freihalten der gekennzeichneten Flucht/Rettungswege,
— Sicherung von Gefahrenstellen,
— Ausübung des Hausrechtes in Abstimmung mit dem Hausrechtsinhaber,
— Wahrnehmung von Hilfeleistungen,
— Meldung polizeilich relevanter Umstände an den Einsatzleiter der Polizei,
— Erteilung von allgemeinen Auskünften an interessierte Besucher über Veranstaltungen und Einrichtungen auf dem LGS-Gelände (in deutscher Sprache),
— Kontrolle von Zufahrtswegen und -Toren,
— u. a.
Los 2:
Wach- und Kontrolldienst:
— Mit Einbruch der Dunkelheit jedoch spätestens um 21:00 Uhr haben die Besucher den Park zu verlassen. Bei Sonderveranstaltungen verschiebt sich diese Zeit nach Absprache mit der Landesgartenschau. Das Verlassen des Geländes ist vom Wachdienst zu überwachen; hierzu zählt insbesondere die Kontrolle der Gebäude einschließlich der Fremdnutzer auf dem Gelände,
— Kontrolle von Fahrzeugen auf unberechtigte Transporte zum und vom Park,
— Kontrolle von Besuchern auf unberechtigte Mitnahme von Pflanzen und anderer Ausstellungsgegenständen,
— Erteilung von allgemeinen Auskünften an interessierte Besucher über Veranstaltungen und Einrichtungen auf dem LGS Gelände (in deutscher Sprache),
— Unterstützung beim Freihalten der gekennzeichneten Flucht/Rettungswege,
— Sicherung von Gefahrenstellen,
— Be- und Überwachung der Gesamtfläche, Ausstellungen und Gebäude durch Posten- und Streifendienst, im Bedarfsfalle das Verschließen von Gebäuden,
— Ausübung des Hausrechtes in Abstimmung mit dem Hausrechtsinhaber,
— Wahrnehmung von Hilfeleistungen,
— Meldung polizeilich relevanter Umstände an den Einsatzleiter der Polizei,
— Regelmäßige Kontrolle der Tore, Zaunanlagen und Ein- bzw. Ausgänge zum Gelände.