Für den Landkreis Bad Tölz/Wolfratshausen soll der Nahverkehrsplan neu erstellt werden. Das zu erbringende Leistungsbild orientiert sich an der „Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern“, herausgegeben vom Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Diese Bekanntmachung dient der Markterkundung im Bezug auf die Binnenmarktrelevanz bei grenznahen Dienstleistungen. Die VgV findet keine Anwendung, da der derzeit gültige Schwellenwert nicht erreicht wird. Die Vergabe der Dienstleistung erfolgt auf Grundlage des Schreiben des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 18.5.2018 im Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmewettbewerb.
Alle weiteren Information sind auf der Homepage von Meixner+Partner veröffentlicht.
Siehe Ziffer II.1.4.