Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers sollen die NBank in dieser Implementierungsphase fachlich und im Rahmen des Projektmanagements unterstützen.
Mit dem Projekt SUN (Sustainable NBank) möchte die NBank das Thema Nachhaltigkeit strategisch verankern sowie initial die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf Sustainable Finance rechtsverbindlich und für eine Förderbank angemessen vorbereiten bzw., wo bereits möglich, umsetzen. Maßgebliche Grundlage bilden dabei die EU-Taxonomie-Verordnung, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU sowie das BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers sollen die NBank in dieser Implementierungsphase fachlich und im Rahmen des Projektmanagements unterstützen.