Kommunale Unfallversicherung Bayern – Sanierung des Dienstgebäudes der KUVB: Leistungen nach dem Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung (TGA-HLS), Anlagengruppen 1,2,3,8 für die LP 2-9 gem. §§ 53 ff. nach HOAI 2013 (bei stufenweiser Beauftragung).
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen nach HOAI zur Teilsanierung des Verwaltungsgebäudes der Kommunalen Unfallversicherung Bayern in der Ungererstraße 71 in München. Der exakte Sanierungsbedarf kann erst im Zuge des Planungsauftrags ermittelt und festgelegt werden, wird jedoch unter der Prämisse der Wahrung der Wirtschaftlichkeit und im Sinne eines technischen Funktionserhalts, bzw. der Funktionsertüchtigung grundsätzlich als Teilsanierung des Gebäudes angelegt sein. Im Vorfeld wurden bereits Untersuchungen des Gebäudebestands in Baukonstruktion und Gebäudetechnik durchgeführt, die den Mindestumfang des erforderlichen Sanierungsbedarfs definieren, um festgestellte Mängel in Brandschutz, Baukonstruktion und Technik zu beheben. Weiterhin ist im Zuge der geplanten Teilsanierung die Umwandlung einer bestehenden Geschossebene in eine autarke Mietflächeneinheit zur Fremdvermietung als Bürofläche vorgesehen. Die Vorgabe der Umwandlung eines „single tenant-Gebäudes“ in ein „two-tenant-Gebäude“ zum Zwecke einer drittverwendungsfähigen Mietfläche umfasst dabei alle relevanten Planungsaspekte, insbesondere Maßnahmen im Bereich Baukonstruktion, Brandschutz, Haustechnik, Bauakustik und ggf. der Schadstoffsanierung. Ein weiterer Planungsaspekt stellt die Optimierung der bestehenden Raumstruktur im Bestand dar unter der Fragestellung einer Verbesserung der Flächeneffizienz im Kontext moderner und flexibler Arbeitsplatzkonzepte für ausgewählte Bereiche im Gebäude. Im Zuge einer späteren Realisierung wird auch die Frage der baulichen Umsetzung der Maßnahme bei laufendem Betrieb oder temporärem Auszug eine hervorgehobene Fragestellung darstellen. Die Überlegungen zu diesem Aspekt sind seitens des Bauherrn jedoch noch nicht abgeschlossen und sollen im Dialog mit dem Bauherren Gegenstand des Planungsprozesses sein und geprüft, plausibilisiert und ggf. fortentwickelt werden. Im Vorfeld ist ferner im Rahmen der besonderen Leistungen u. a. die Erstellung von Bestandsplänen des Gebäudes als weitere Arbeitsgrundlage erforderlich. Es liegen bereits technische Substanzerkundungen in Teilen vor, bzw. werden weitere Voruntersuchungen momentan noch durchgeführt. Ferner wurde vor geraumer Zeit ein Sanierungskonzept erstellt, welches aktuell den Mindestumfang der erforderlichen Teilsanierungsmaßnahmen definiert. Das Konzept kann als erste Orientierungshilfe und weitere Planungsgrundlage dienen. Die abschließende Festlegung des Sanierungsumfangs in Abhängigkeit aller o. g. Rahmenparameter wird eines der Planungsergebnisse darstellen. Termine:
— Planungsbeginn umgehend nach Beauftragung,
— bauliche Fertigstellung: vsl. Ende 2023,
— Inbetriebnahme: vsl. Frühjahr 2024.