Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 55
Leistungsumfang: Versorgungstechnik – Anlagengruppen: 1 bis 3 und 8
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Umbau der Polizeiautobahnstation und den Neubau einer Raumschießanlage, Leistungsphasen (LPH) 3-9 (LPH 4 und 7 nur in Teilen) gem. § 55 HOAI, ergänzt durch
Besondere Leistungen, insbesondere:
— Vervollständigung LPH 2,
— Fachbeitrag Raumbuch,
— Überwachung Mängelbeseitigung.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Kostenschätzung als Grundlage zur Verfügung.
Der Auftrag umfasst die Planung und Abwicklung der An- und Umbaumaßnahme für das Dienstgebäude (Gebäude 01), Umbaumaßnahme für das Garagengebäude (Gebäude 02) und einen Neubau einer Raumschießanlage (RSA) (Gebäude 03) auf der Liegenschaft der Polizeiautobahnstation Mendig (PASt Mendig)
Die ca. 13 000 m
Die Liegenschaft umfasst die Gebäude 01 und 02 aus Mitte / Ende der 1970er Jahre, eine Tankstelle aus Anfang der 2000er Jahren, eine Hof- und Hubschrauberstellfläche. Die Liegenschaft wird als Polizeiautobahnstation durch die Rheinland-Pfälzische Polizei genutzt.
Gebäude 01 Umbau: Die BGF beträgt ca. 631 m
Die Maßnahmen in Gebäude 01 umfassen Umbaumaßnahmen zur Anpassung / Herrichtung für etwa die Hälfte der Funktions-/Sozial-/Sanitär-/Büro-/Lager-/Technikflächen. Der Bestand soll, sofern keine Umbauten erfolgen weitestgehend belassen werden. Im Rahmen der Umbauten werden der Brandschutz, die Barrierefreiheit und Sicherheitsanforderungen des Gebäudes dem Bedarf angepasst.
Erneuerungen/Anpassungen der Versorgungs- und Elektrotechnik sind in normalem Umfang vorgesehen.
Gebäude 01 Anbau: Die BGF beträgt ca. 270 m
Der Anbau in Gebäude 01 umfasst Büro-/ Garderobenflächen.
Gebäude 02: Die BGF beträgt ca. 341 m
In Gebäude 02 werden Umbaumaßnahmen für etwa ein Fünftel der Technik-/Stellplatzflächen vorgesehen, dabei sind insbesondere im Bereich der Versorgungstechnik umfangreiche Arbeiten vorgesehen.
Gebäude 03: Die BGF beträgt ca. 1 140 m
Abgesehen von Funktions-/Technik-/Lagerflächen werden im Neubau Gebäude 03 etwa drei Viertel der Räumlichkeiten als Schießsportfläche, das übrige Viertel als Unterrichts-/Büroflächen genutzt. Der Anteil der Versorgungs- und Elektrotechnik wird, bis auf die aufwendigere Lüftungstechnik, als normal bewertet.
Gebäude 01/02/03
Die Gebäude 01, 02 und 03 werden künftig über eine zentrale Heizung versorgt.
Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung des Umbaus der Polizeiautobahnstation und des Neubaus der Raumschießanlage sind die gültigen Gesetze und Vorschriften nach dem Stand der Technik, die Regelungen der RLBau, sowie die polizeispezifischen Auflagen, Richtlinien und Regelwerke zu beachten.
Die technische Ausrüstung beinhaltet u. a.
— Sanitärtechnische Anlagen einschl. Abwasser- und Wasseranlagen,
— Gebäudebeheizung mit Wärmeverteilnetzen und Raumheizflächen,
— Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung der Raumschießanlage, sowie der Nasszellen, Spind- und Umkleideräume, Sanitärräume,
— Gebäudeautomation.
Die geschätzten Baukosten gem. DIN 276 betragen für die Gesamtmaßnahme 5 532 565 EUR brutto, davon entfallen auf die KG 300 – 2 545 822 EUR, auf die KG 400 – 1 797 985 EUR.
Gebäude 01: davon entfallen auf die KG 300 – 401 015 EUR, auf die KG 400 – 240 240 EUR.
Gebäude 02: davon entfallen auf die KG 300 – 9 574 EUR, auf die KG 400 – 135 077 EUR.
Gebäude 03: davon entfallen auf die KG 300 – 2 135 233 EUR, auf die KG 400 – 1 422 667 EUR.
Vertreter des Planungsteams müssen während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet ist, mindestens aber an 2 Tagen / Woche. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten.