Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Schülerverkehr nach der Freistellungsverordnung im Landkreis Forchheim von und zur Pestalozzischule im Zeitraum vom 10.9.2019 (erster Tag des Schuljahres 2019/2020) bis zum 28.7.2023 (Ende des Schuljahres 2022/2023).
Aufgaben- und Kostenträger, sowie Vergabestelle für die zu vergebende Leistung ist der Landkreis Forchheim.
Beförderung der Schüler der Schule, die ihren Wohnort im südlichen Landkreis Forchheim haben.
Die Leistung umfasst derzeit ca. 725 km pro Woche. Zur Erbringung der Leistung werden 3 Fahrzeuge benötigt.
Beförderung der Schüler der Schule, die ihren Wohnort im südöstlichen Landkreis Forchheim haben.
Die Leistung umfasst derzeit ca. 1 580 km pro Woche. Zur Erbringung der Leistung werden 4 Fahrzeuge benötigt.
Beförderung der Schüler der Schule, die ihren Wohnort im nördlichen, nordöstlichem und östlichem Landkreis Forchheim haben.
Die Leistung umfasst derzeit ca. 2 500 km pro Woche. Zur Erbringung der Leistung werden acht Fahrzeuge benötigt.
Beförderung der Schüler der Schule, die ihren Wohnort im nördlichen Landkreis Forchheim haben.
Die Leistung umfasst derzeit ca. 190 km pro Woche. Zur Erbringung der Leistung wird ein Fahrzeug benötigt.
Beförderung der Schüler der Schule, die ihren Wohnort im Landkreis Forchheim haben (nur Rückfahrten).
Die Leistung umfasst derzeit ca. 500 km pro Woche. Zur Erbringung der Leistung werden 4 Fahrzeuge benötigt.