Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 63 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 63 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen. Mindestabnahme beträgt insgesamt 45 Mio. Blatt pro Jahr, die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 59,15 Mio. Blatt DIN A 4 und 305.000 Blatt DIN A 3 jährlich. Die Höchstabnahmemenge beträgt jährlich 89 Mio. Blatt DIN A 4 und 1 Mio. Blatt DIN A 3.