Durchführung eines Offenen Verfahrens mit mehreren Fachlosen:
- Los 1 - Objektplanung Freianlagen gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 9
- Los 2 - Fachplanung Tragwerk gem. § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 6
- Los 3 - Fachplanung Technische Ausrüstung AGR 1-3 und 7 (Feuerlöschtechnik) gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9
- Los 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung AGR 4-6 und 8 gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 9 nach HOAI für die Objektplanung Freianlagen für die Universitätsschule Dresden am Standort Höckendorfer Weg zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 6 nach HOAI für die Fachplanung Tragwerk für die Universitätsschule Dresden am Standort Höckendorfer Weg zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 nach HOAI für die Fachplanung Technische Ausrüstung AGR 1 bis 3 sowie 7 für die Universitätsschule Dresden am Standort Höckendorfer Weg zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 nach HOAI für die Fachplanung Technische Ausrüstung AGR 4 bis 6 sowie 8 für die Universitätsschule Dresden am Standort Höckendorfer Weg zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.