Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG.
Die Stadt Neckarsulm schließt mit der Auftragnehmerin einen Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für folgende Bedarfsstellen:
Albert-Schweitzer-Gymnasium
Grundschule Dahenfeld
Pestalozzischule
Die Stadt Neckarsulm schließt mit der Auftragnehmerin einen Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für folgende Bedarfsstellen:
Hermann-Greiner-Realschule
Neubergschule
Die Stadt Neckarsulm schließt mit der Auftragnehmerin einen Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gemäß Lernmittelverordnung / Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für folgende Bedarfsstellen:
Amorbachgrundschule
Johannes-Häußler-Schule (Sekundarstufe auslaufend)
Wilhelm-Maier-Schule (Sekundarstufe auslaufend)
Amorbachschule GMS (auslaufend)
Franz-Binder-Verbundschule (im Aufbau)