Neu- + Umbau Musikschule Bad Wildungen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 55 Lph 3-9 teilw. Lph 1+2.
Kurzbeschreibung des Vorhabens TGA: Auf dem Grundstück Poststraße 6 (Gemarkung Bad Wildungen, Flur 1, Flurstück 465/5) plant die Stadt Bad Wildungen, das bestehende denkmalgeschützte Gebäude zu sanieren und zu erweitern. Das Gebäude wurde 1889 erbaut und wird seit 1990 als Musikschule genutzt. Um den Anforderungen einer Musikschule gerecht zu werden, sind ein Umbau und eine Erweiterung notwendig. Für die geplante Erweiterung wurde ein Teil des angrenzenden Grundstücks vom Landkreis Waldeck Frankenberg erworben. Das Grundstück hat nach dem Erwerb eine Größe von insgesamt 820 m2. Für dieses Gebiet besteht kein rechtverbindlicher Bebauungsplan, die Baumaßnahme wird nach § 34 BauGB bewertet. Die Vergabe soll in Form eines Vergabeverfahrens (VgV) mit Teilnahmewettbewerb für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53-56 und Anlage 15 HOAI (2013) durchgeführt werden. Ausgeschrieben wird die Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 3-9 und teilweise 1 + 2 HOAI und die örtliche Bauleitung. Die Maßnahme muss bis zum Ende der Sommerferien des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Referenzen im Bau von öffentlichen Gebäuden, zusammengesetzten Gebäuden und Planen in der Bestandsanierung sind im Teilnahmeantrag zu beschreiben und nachzuweisen. Mit dem Umbau der Musikschule und dem Neubau von Treppenhaus, Foyer und Veranstaltungssaal soll ein dem Nutzungskonzept angemessenes wirtschaftliches und ebenso ein energieeffizientes Gebäude inklusive Außenanlagen entstehen.Die geschätzten Gesamtbaukosten KG 200 – KG 600 belaufen sich auf voraussichtlich 1 680 000,00 EUR brutto. Zielsetzung/Schwerpunkte Das Raumprogramm ist im vorliegenden Entwurf des Stadtplanungsamtes abgebildet. Von Nutzerseite gibt es keine Ergänzungen. Die Baubeschreibung liegt vor. Für den Entwurf ist der Bauantrag gestellt. Die Entwurfsunterlagen werden digital übergeben. Der Bieter wird mit Teilen der Leistungsphasen 1+2 beauftragt. Für die Koordination und Integration der TGA-Planung wird parallel zum VgV TGA ein Architekturbüro gesucht, welches die vorliegende Planung des Stadtbauamtes übernimmt. Vom Bieter werden Vorschläge zur Konzeption der techni-schen Ausrüstung erwartet. Im Bereich des Bestandsgebäudes ergeben sich zurzeit kleinere Anpas-sungen wegen der Denkmalauflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Anschließend sind sämtliche Leistungen der Phasen 3-9 zu erbringen. Die Kostenberechnung ist (auch nach Gewerken) so aufzustellen, dass eine durchgehende Kostenverfolgung bis zur Abnahme möglich ist.