Medical equipments, pharmaceuticals and personal care products | Tenderlake

Medical equipments, pharmaceuticals and personal care products

Contract Value:
EUR 613K - 613K
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
08 April 2022
Closing Date:
Location(s):
DE716 Darmstadt-Dieburg (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Medizintechnik 5 – Los 1-4

Medizinisches Mobiliar, Infusionstechnik, Ultraschalgerät, C-Bogen,

Funktionswagen etc.

Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß- und Rechnungsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).

Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.

Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E44981961 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen


Teillos 1: Infusionstechnik

Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023

Einzelfristen: Lieferung Teillos 1: Infusionstechnik – vorauss. März - April 2023

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.


Teillos 2: Mobiliar und Funktionswagen

Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023

Eizelfristen: Lieferung Teillos 2: Teilweise Montage und Lieferung der Gerätschaften - vorauss. Februar - März 2023

Restlieferung April - Mai 2023

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.


Teillos 3: C-Bogen

Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023

Einzelfristen:

Lieferung Teillos 3: C-Bogen vorauss. Mai 2023

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.


Teillos 4: Ultraschallgeräte

Ausführungszeit: 01.03.2023 – 31.05.2023

Einzelfristen:

Lieferung Teillos 4: Ultraschallgerät – vorauss. Mai 2023

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche 50,0 v. H.

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

Awarded to:
Teillos 1: Infusionstechnik
Becton Dickinson GmbH, Heidelberg (DE)
Teillos 2: Mobiliar und Funktionswagen
Becton Dickinson GmbH, Heidelberg (DE)
Teillos 3: C-Bogen
Becton Dickinson GmbH, Heidelberg (DE)
Teillos 4: Ultraschallgeräte
Becton Dickinson GmbH, Heidelberg (DE)
Teillos 1: Infusionstechnik
GE Healthcare GmbH, Solingen (DE)
Teillos 2: Mobiliar und Funktionswagen
GE Healthcare GmbH, Solingen (DE)
Teillos 3: C-Bogen
GE Healthcare GmbH, Solingen (DE)
Teillos 4: Ultraschallgeräte
GE Healthcare GmbH, Solingen (DE)
Teillos 1: Infusionstechnik
Mindray Medical Germany GmbH, Darmstadt (DE)
Teillos 2: Mobiliar und Funktionswagen
Mindray Medical Germany GmbH, Darmstadt (DE)
Teillos 3: C-Bogen
Mindray Medical Germany GmbH, Darmstadt (DE)
Teillos 4: Ultraschallgeräte
Mindray Medical Germany GmbH, Darmstadt (DE)
Teillos 1: Infusionstechnik
SaVia Medical GmbH, Leipzig (DE)
Teillos 2: Mobiliar und Funktionswagen
SaVia Medical GmbH, Leipzig (DE)
Teillos 3: C-Bogen
SaVia Medical GmbH, Leipzig (DE)
Teillos 4: Ultraschallgeräte
SaVia Medical GmbH, Leipzig (DE)
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The Buyer:
Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
CPV Code(s):
33000000 - Medical equipments, pharmaceuticals and personal care products
33111000 - X-ray devices
33112000 - Echo, ultrasound and doppler imaging equipment
33112200 - Ultrasonic unit
33182100 - Defibrillator
33194100 - Devices and instruments for infusion
33194110 - Infusion pumps
34114100 - Emergency vehicles