Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 - 8.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggf. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder i Ganzen, zu erbringen.
Die Stadt Wittmund ist freiwilliger Träger der Aufgabe Kindertagesstätten im Stadtgebiet. Diese Aufgabe wurde vom Landkreis an die Stadt Wittmund vertraglich übertragen. Die Stadt Wittmund hat demnach derzeit alleinig bei Investitionen über die Art und Weise des Baues der Einrichtung zu entscheiden. Verschiedene Kindertagesstätten entsprechen altersgemäß nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Ferner ist eine durch den gesellschaftlichen Wandel und politischer Vorgaben sehr starke Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen festzustellen. Es ist vorgesehen, die Kindertagesstätten Robert-Koch-Straße sowie Lüttje Steppkes zu ersetzen. Es sollen zwei getrennte Gebäude mit jeweils 6 Gruppen entstehen.
Der vorgesehene Standort am Dohuser Weg wurde gewählt, um den hohen Nachfragebedarf in der näherer Umgebung zu decken. Tlw. steht das Baurecht noch nicht zur Verfügung, wird aber im Rahmen des Jahres 2021/2022 vorbereitet. Die bereits vorhandenen Grundzüge der Planung werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.