Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der "Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West" in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
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Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West" in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
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Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der "Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West" in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12:00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.
Dienstleistung Schülerbeförderung Bade- und Sportfahrten ist für 2 weitere Schuljahre 2018/2020 für 37 Schulen (ein Los je Schule) sicherzustellen.
Beförderungsgrundsätze.
Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Sie müssen gem. § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbus-Schildern als Schulbusse gekennzeichnet sein.
Mit dem 15.10.2011 ist der „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan West“ in Kraft getreten. Daraus leitet sich die Anforderung ab, dass bei der Vergabe von Schul- und Bäderfahrten im Belastungsgebiet der Stadt Oberhausen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der Fahrzeuge festgelegt werden. Daraus folgt, dass bei der Ausschreibung von Schul- und Bäderfahrten der Nachweis einer grünen Plakette an Fahrzeugen von Unternehmen gefordert wird.
Daraus folgt, dass Fahrzeuge deren Abgassystem diese Norm nicht erfüllen, bei der Vergabe von Fahrten nicht berücksichtigt werden. Alle Fahrer müssen gem. § 48 der Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein.
Dem Fahrer ist das Rauchen während der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt. Der Verstoß gegen diesen Hinweis bedeutet eine Ordnungswidrigkeit nach § 46 BOKraft, die der Verfolgung durch die Ordnungsbehörden unterliegt.
Bei Verspätung oder Ausfall eines Fahrzeuges (Reparatur, Unfall etc.) muss die Schule unverzüglich benachrichtigt werden und ggf. muss ebenso unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden.
Eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten muss gewährleistet sein.
Für Grundschüler/innen muss zwingend ein eigener Sitzplatz vorhanden sein.
Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Schuljahres Fahrschüler/innen hinzukommen bzw. ausscheiden. Darüber hinaus ist mit Stundenplanänderungen, die zusätzliche Fahrten notwendig bzw. überflüssig machen, zu rechnen. In diesen Fällen steht sowohl den Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber das Recht auf Verhandlungen über eine Vertragsanpassung zu.
Wir möchten zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass mit Beförderungsausfällen (Lehrererkrankungen, Umorganisationen o. ä.) und Kostenausfällen des Gesamtauftrages gerechnet werden muss.
Für ausfallende Fahrten, die rechtzeitig (mindestens bis 12.00 des Vortages schriftlich per E-Mail, FAX) abbestellt werden, erfolgt keine Kostenübernahme. Auch Stornierungskosten hierfür werden nicht bezahlt.
Hiermit bestätigen wir, dass wir die Hinweise für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis genommen haben und gewährleisten eine pünktliche und sichere Abwicklung der Schulfahrten.