Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt Rahmenverträge über die Abholung, Frankierung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA) und elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA) für Landesdienststellen und den folgenden sonstigen Träger öffentlicher Verwaltung im Land Schleswig-Holstein aus:
Landeshauptstadt Kiel.
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).
Es wird die Durchführung förmlicher Postzustellungsaufträge (PZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Ausgenommen sind die Zustellungen, welche nach § 168 Zivilprozessordnung (ZPO) den Justizbediensteten übertragenen werden.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der ZPO und der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).
Es wird die Durchführung elektronischer förmlicher Postzustellungsaufträge (ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).
Es wird die Durchführung elektronischer förmlicher Postzustellungsaufträge (ePZA) im gesamten Bundesgebiet vergeben.
Die Abwicklung der Postzustellungsaufträge richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).