Die Uniklinik RWTH Aachen plant die Errichtung eines interdisziplinären Forschungsbaus. Das "Zentrum zur Erforschung von Phasenübergängen Chronischer Erkrankungen" (ZPCE) hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 8.600 m2 und soll auf dem Cluster-Baufeld B im Hochschulerweiterungsgebiet Campus Melaten entstehen. Zum Erreichen dieses Ziels wurde ein Antrag auf Förderung nach Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr.3 des Grundgesetztes gestellt. Das Gebäude soll rund 4000 m2 Nutzfläche (NF) beinhalten die zu 40% aus (Nass-/ Sonder-) Laborflächen und 60% Büroflächen inkl. Büros für computational science und Bioinformatik besteht. Das Gebäude wird für 206 Mitarbeiter ausgelegt zuzüglich von Studenten und HiWis. Das Projekt soll vollständig als BIM-Projekt umgesetzt werden, die Leistungsbilder wurden entsprechend angepasst.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10). Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Zusätzliche Angaben: In der 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) werden alle Bieter aufgefordert im Rahmen Ihres Konzeptes zur Bewältigung der Leistung einen skizzierten Lösungsansatz zu erarbeiten. Dieser skizzierte Lösungsansatz ist im Rahmen des o.g. Konzeptes mit dem Erstangebot einzureichen. Es wird erwartet, dass im Rahmen des skizzierten Lösungsansatzes (auf Basis der Projektunterlagen) bereits Ideen zur hochbaulichen Gestaltung / Dimensionierung / Materialwahl, sowie zur Funktionalität dargestellt werden. Die Darstellung im Konzept zur Bewältigung der Leistung (Präsentation im Rahmen des Verhandlungsgesprächs) soll anhand von skizzenhaften Entwurfsansätzen, Imagebildern sowie Studien und textlichen Erläuterungen erfolgen. Es werden keine separaten Planunterlagen gefordert. Der skizzierte Lösungsansatz wird mit 10.000,00 EUR (brutto) honoriert. Die Honorierung erhält jeder Bieter, der ein grundsätzlich den beschriebenen Anforderungen entsprechendes Konzept einreicht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Verfahren erbrachte Leistungen bis zur Höhe der o.g. Honorierung nicht erneut vergütet (Verrechnung mit dem zu vergütenden Vorentwurfshonorar), wenn und soweit die Ideenskizze in ihren wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.