Fachplanung Technische Ausrüstung nach §55 HOAI, ALG 1-8, LPH 1-9 und Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung.
Die Stadt Lauenburg/Elbe plant den Umbau und die Erweiterung der Weingartenschule zur Anpassung des Gebäudekomplexes an steigende Schüler*innenzahlen und die Umstrukturierung für ein modernes pädagogisches Unterrichtskonzept.
Das Planungsgebiet umfasst die bestehende Schulanlage Weingarten 10 bis 12 (Flurstück 5/45) zuzüglich des an der Straße liegenden, nordwestlich anschließenden und aktuell mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks Weingarten 14 bis 16 (Flurstück 5/19) in 21481 Lauenburg/Elbe. Die Grundstücke haben eine Gesamtfläche von ca. 8 500 m
Der mehrfach erweiterte Gebäudekomplex der Grundschule besteht aus sechs Gebäudeteilen/Gebäudeflügeln A bis F (s. Anlage Lageplan sowie Informationsunterlage „Maßnahmenbeschreibung“.) Dabei werden nur die Flügel A und B umgebaut sowie ein Erweiterungsneubau errichtet.
Die Weiterentwicklung des Raumprogramms erfolgt in enger Abstimmung mit Schulträger und Schulleitung im Hinblick auf einen angemessenen Umgang mit den pädagogischen Inhalten und Zielen. Die Themen Neue Medien und Digitalisierung finden bei der Planung der Innenräume besondere Berücksichtigung.
Mit der nachhaltigen Sanierung, dem Umbau und der Erweiterung des Schulgebäudes soll ein Beitrag zu Klimaschutz und CO
Das Bestandsgebäude hat eine BGF von ca. 4 500 m
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 der Anlagengruppen 1-8 in dem Leistungsbild nach § 55 HOAI bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Kosten der KG 200-700 wurden mit einem Volumen von max. 13 300 000 EUR brutto veranschlagt. Dabei betragen die Kosten für die KG 400 laut vorbereitender Kostenschätzung ca. 2 160 000 EUR brutto. Die o. g. Baukostenobergrenze von 2,16 Mio. EUR brutto ist dabei als ein Wert zu verstehen, an dem sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat und der bereits im Vorentwurf auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen ist.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.