Belieferung von rund 429 Abnahmestellen mit Ökostrom in Anlehnung an die Vorgaben des UBA.
Änderungen um +/-10% der ausgeschriebenen Energiemenge eines Loses haben keinen Einfluss auf den jeweiligen Angebotspreis. Sollte die Summe der bezogenen Strommenge eines Loses außerhalb dieser Bandbreite liegen, gilt für
Veff. < V90
oder
Veff. > V110
folgende Preisregelung:
{[1,1 x (|Pa- Pso| /Pa)+1] x Pa} = spezifischer Strompreis
mit
- V110 = 110% der ausgeschriebenen Energiemenge
- V90 = 90% der ausgeschriebenen Energiemenge
- Veff. = Gemessener Wirkstromverbrauch
- Pa = Angebotspreis
- Pso = Spotmarktpreis; Durchschnittspreis an der EPEX SPOT während des Bezugszeitraumes; Regelzone (DE-LU)
Versorgung von 429 Abnahmestellen mit ca. 4,0 GWh elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen.
Versorgung von 429 Abnahmestellen mit 8,2 GWh elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen
Versorgung von 429 Abnahmestellen mit 8,2 GWh elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen