Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit dem Ziel der dauerhaften Integration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahren, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Teilnehmenden sollen durch das Angebot der Maßnahme zielgruppengerecht angesprochen, stabilisiert und aktiviert werden.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit dem Ziel der dauerhaften Integration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahren, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Teilnehmenden sollen durch das Angebot der Maßnahme zielgruppengerecht angesprochen, stabilisiert und aktiviert werden.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit dem Ziel der dauerhaften Integration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahren, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Teilnehmenden sollen durch das Angebot der Maßnahme zielgruppengerecht angesprochen, stabilisiert und aktiviert werden.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III mit dem Ziel der dauerhaften Integration von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahren, die multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Die Teilnehmenden sollen durch das Angebot der Maßnahme zielgruppengerecht angesprochen, stabilisiert und aktiviert werden.