— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckenetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt mit einer jährlichen Personenverkehrsleistung von insgesamt circa 510 000 Zug km:
KBS 325 Wernigerode – Drei Annen Hohne – Brocken,
KBS 326 Drei Annen Hohne – Eisfelder Talmühle und
KBS 333 Quedlinburg – Alexisbad – Eisfelder Talmühle.
— Leistungszeitraum: 1.1.2021 bis zum Fahrplanwechsel 2034/2035 (bis spätestens zum 31.12.2034),
— Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (insbesondere Mehr- und/oder Minderleistungen, Leistungsänderungen) verlangen. Die Modalitäten der Vertragsanpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen mit überwiegend historischen Fahrzeugen im Streckenetz der Harzquerbahn, der Selketalbahn und der Brockenbahn auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt mit einer jährlichen Personenverkehrsleistung insgesamt circa 510 000 Zug km:
KBS 325 Wernigerode – Drei Annen Hohne – Brocken (Brockenbahn),
KBS 326 Drei Annen Hohne – Benneckenstein – Landesgrenze (– Eisfelder Talmühle – Nordhausen) (Harzquerbahn) und
KBS 333 Quedlinburg – Alexisbad/Harzgerode/Hasselfelde – Landesgrenze (– Eisfelder Talmühle) (Selketalbahn).
— Leistungszeitraum: 1.1.2021 bis zum Fahrplanwechsel 2034/2035 (bis spätestens zum 31.12.2034),
— Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. In derartigen Fällen kann der Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (insbesondere Mehr- und/oder Minderleistungen, Leistungsänderungen) verlangen. Die Modalitäten der Vertragsanpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.