Die Landeshauptstadt München benötigt verschiedene Postdienstleistungen.
Es wird auf die EU-Bekanntmachung 2015/S 216-394320 Bezug genommen.
Vorliegende Bekanntmachung betrifft lediglich die Interimsvergabe von Los 1 im Zeitraum 1.1.2016 bis zum Abschluss des o. g. Ausschreibungsverfahrens bzw. den neuen Rahmenverträgen über Postdienstleistungen.