Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung, den Rollout und die Instandhaltung von modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen DIN-A4-Dokumentenscannern für das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München.
Der Rahmenvertrag über die Lieferung, den Rollout und die Instandhaltung von DIN-A4-Dokumentenscannern beinhaltet insbesondere:
Vom Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Erstlieferung von zirka 315 DIN-A4-Dokumentenscannern in Teilmengen im Rahmen des Rollouts (Die erste Teillieferung soll zirka sechs Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.),
— Lieferung von voraussichtlich 100 weiteren DIN-A4-Dokumentenscannern in Teilmengen auf Abruf während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (48 Monaten),
— Rücknahme der Verpackung der gelieferten DIN-A4-Dokumentenscanner.
Der Rollout von voraussichtlich 315 DIN-A4-Dokumentenscannern beinhaltet unter anderem die Rolloutplanung, Terminabsprachen, das Auspacken der gelieferten DIN-A4-Dokumentenscanner, den Anschluss der gelieferten DIN-A4-Dokumentenscanner an das Niederspannungsnetz und die städtischen Client-Arbeitsplätze. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Rollouts die Aufstellung, Installation und Konfiguration der DIN-A4-Dokumentenscanner, mit anschließender Prüfung und Demonstration der Betriebsbereitschaft mit einem kurzen Funktionstest, inklusive Abnahmeprotokoll und abschließender Inbetriebnahme, sowie das Anbringen eines Inventaraufklebers des Auftraggebers am DIN-A4-Dokumentenscanner. Die Verpackungsrücknahme erfolgt nach den Vorgaben der Rollout-Planung.
Die Vor-Ort-Garantieleistung beträgt drei Jahre (36 Monate) ab Lieferung der DIN-A4-Dokumentenscanner.
Wenn ein Schadensfall eintritt, wird durch den Anwender im Referat ein Störungsticket beim Helpdesk des Auftraggebers eröffnet. Der Helpdesk des Auftraggebers meldet Störungen am Auftragsgegenstand ohne Prüfung auf Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche. Der Auftragnehmer hat den Garantie- bzw. Gewährleistungsstatus des defekten Auftragsgegenstands zu prüfen.
Ist der Schadensfall durch die Vor-Ort-Garantieleistung bzw. Gewährleistung abgedeckt, erfolgt die Störungsbeseitigung durch den Auftragnehmer unter Beachtung der vertraglichen Vereinbarungen.
Sofern der Schadensfalls nicht durch die Vor-Ort-Garantieleistung (z. B. wegen Verschulden des Auftraggebers oder nach Ablauf der Garantiezeit) abgedeckt ist, erstellt der Auftragnehmer einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag und sendet diesen an den Einkauf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer führt eine kostenpflichtige Störungsbeseitigung, die nicht durch die Vor-Ort-Garantie oder Gewährleistung abgedeckt ist, nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber auf Basis des Kostenvoranschlages durch.
Diese kostenpflichtige Störungsbeseitigung außerhalb der Vor-Ort-Garantie ist vom Auftragnehmer ab Lieferung des Auftragsgegenstands bis zum Ende der Vertragslaufzeit von vier Jahren (48 Monaten) zu erbringen.
Der Auftragnehmer übernimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Entsorgung der gelieferten DIN-A4-Dokumentenscanner nach dem Nutzungsende. Die Entsorgung hat fachgerecht zu erfolgen.