Lieferung von 22 Solobussen in Niederflurtechnik mit rein batterieelektrischem Antrieb bei einer Mindestabnahme von 19 Fahrzeugen. Unter Bussen mit rein batterieelektrischem Antrieb versteht die Auftraggeberin Fahrzeuge, die ihre Fahrenergie ausschließlich aus elektrischen Speichern beziehen. Das Betriebskonzept der Auftraggeberin sieht einen Einsatz von Fahrzeugen vor, die über die gesamte Lebensdauer (mind. 12. Jahre) eine Laufleistung von mindestens 200 km/Tag mit einer Ladung erbringen können. Die Busse sollen ausschließlich in den zur Verfügung stehenden Zeitfenstern auf dem Betriebshof (üblicherweise während der Nacht) geladen werden; Zwischenladungen sind nicht vorgesehen.
Die Lieferung der 19 Busse aus dem Erstabruf muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein, anderenfalls droht ein Entfall der Fördermittel; die Abnahme muss bis zum 30.04.2025 erfolgt sein. Die vollständige Lieferung und Abnahme aller Busse innerhalb der vorgenannten Zeiträume sind daher im Rahmen der Angebotsabgabe zu garantieren. Weiterhin ist optional ein Wartungsvertrag anzubieten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h. dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Sprache verfasst werden müssen.
Rahmenvertrag über die Lieferung von insgesamt bis zu 22 Solobussen in Niederflurtechnik mit rein batterieelektrischem Antrieb bei einer Mindest- und Erstabnahmemenge von 19 Fahrzeugen. Unter Bussen mit rein batterieelektrischem Antrieb versteht die Auftraggeberin Fahrzeuge, die ihre Fahrenergie ausschließlich aus elektrischen Speichern beziehen. Das Betriebskonzept der Auftraggeberin sieht einen Einsatz von Fahrzeugen vor, die über die gesamte Lebensdauer (mind. 12. Jahre) eine Laufleistung von mindestens 200 km/Tag mit einer Ladung erbringen können. Die Busse sollen ausschließlich in den zur Verfügung stehenden Zeitfenstern auf dem Betriebshof (üblicherweise während der Nacht) geladen werden; Zwischenladungen sind nicht vorgesehen.
Die Lieferung der 19 Busse aus dem Erstabruf muss aufgrund von Vorgaben des Zuwendungsbescheides bis zum 31.12.2024 erfolgen, anderenfalls droht ein Entfall der Fördermittel. Die vollständige Lieferung innerhalb dieses Zeitraums ist daher im Rahmen der Angebotsabgabe zu garantieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. D.h. dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Sprache verfasst werden müssen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 55 Abs. 1 und 2 SektVO hin. Er wird von der Möglichkeit nach § 55 Abs. 1 SektVO Gebrauch machen und hierzu von den Bietern prüfbare Angaben über den Warenanteil aus Drittländern mit den Angeboten einfordern.