Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des in 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden. Die bisherige Planung zur Entwicklung des Projektgebietes sieht den Rückbau vonGebäuden sowie die Oberflächen-versiegelungen und Altlastsanierung vor.
Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen, inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung sowie für die Ertüchtigung der Zufahrt von der Königstraße aus. Zur Entwicklung des Areals stellt das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) Mittel der Städtebauförderung (Stadtumbaumaßnahme KL-West) sowie über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (heute: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, MUEEF) Mittel für den weiteren Betrieb der bereits laufenden Grundwassersanierung zur Verfügung. Es liegt ein Beschluss des Stadtrates Kaiserslautern zur Aufstellung eines B-Plans aus dem Jahr 2009 vor. Es existiert derzeit jedoch noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan für das Areal. Die Erstellung wird durch den Stadtrat weiter vorangetrieben. Um den Prozess zur Aufstellung eines B-Plans zu unterstützen, sind u. a. Teile (Leistungsphasen 1 bis 3 des § 47 HOAI) der hier vergabegegenständlichen Leistungen zur Planung der Verkehrsflächen erforderlich. Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die innere Erschließung des PFAFF-Areals, Verkehrsflächen inkl. Beleuchtung und Landschaftsbau im Straßenbereich, ohne Ver- und Entsorgung, Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des § 47 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Bauabschnitte der Erschließung sind sinnvoll zu synchronisieren. Unter Umständen können nicht alle Bauabschnitte nacheinander, sondern nur zeitlich versetzt mit Unterbrechungen durchgeführt werden. Die hier vergabegegenständliche Verkehrserschließung erfolgt durch die PEG. Die leitungsgebundenen Erschließungsmaßnahmen, die über Beiträge und Gebühren finanziert werden, werden durch die jeweiligen Leitungsträger durchgeführt.
Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Synergieeffekte bei der Verwertung von Materialien, z.B. bei der Rückverfüllungen von Gruben und Kellern und Geländemodellierungen sollen genutzt werden. Die Gesamtmaßnahme kann von der Stadt Kaiserslautern aus Kostengründen und den Förderbedingungen nicht in einem Schritt finanziert werden. Daher ist, auch im Hinblick auf die Vermarktbarkeit, ein abschnittsweises Vorgehen in Bauabschnitten vorgesehen. Da es auf dem Gelände derzeit keine funktionierenden Infrastruktureinrichtungen gibt, muss die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Internet usw.) nach Vorliegen des Bebauungsplans vollständig neu errichtet werden. Um Investoren Teilflächen möglichst frühzeitig anbieten zu können, sind die Bauabschnitte der Ordnungsmaßnahmen und Erschließung sinnvoll zu synchronisieren. Die Bezeichnung der einzelnen Bauabschnitte unterscheidet Ordnungs- (Gebäuderückbau und Bodensanierung) und Erschließungsmaßnahmen, und erlaubt die eindeutige Zuordnung zu förderrechtlich abgestimmten Sanierungsabschnitten.
Erschließungsmaßnahme E1 – Verkehrsflächen: Planungsleistungen: zur barrierefreien Anbindung des PFAFF-Areals an den bestehenden Bahnhaltepunkt Pfaffwerk.
Am südwestlichen Rand des PFAFF-Areals befindet sich der Bahnhaltepunkt Kaiserslautern-Pfaffwerk. Über diesen ist das PFAFF-Areal an den Schienenverkehr angebunden. Der Haltepunkt liegt an der Lautertalbahn, die Kaiserslautern mit Lauterecken im Stundentakt verbindet. Allerdings wird der Haltepunkt Pfaffwerk nicht bei allen Fahrten bedient.
Der Haltepunkt ist ausschließlich am östlichen Ende des Bahnsteiges von der Königstraße über einen Fußweg zu erreichen. Ein Zugang direkt ins PFAFF-Areal besteht nicht. Der Haltepunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Standard einer modernen Verkehrsstation. Der Haltepunkt selbst und sein Zugang sind nicht barrierefrei gestaltet. Zudem weist der Bahnsteig nur eine Befestigung als wassergebundene Decke auf. Es sind weder eine Bike + Ride Anlage noch eine zeitgemäße Unterstellmöglichkeit vorhanden.
Zur Planungsaufgabe (Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 47 HOAI) gehört der Umbau des Bahnhaltepunktes incl. seiner Zuwegung von der Königstraße zu einer modernen barrierefreien Verkehrsstation. Zudem soll eine neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer vom östlichen Ende des Bahnsteiges direkt in das PFAFF-Areal geschaffen werden.
Die erforderlichen Abstimmungen mit DB Station & Service als Eigentümer des Haltepunktes sind vom AN zu übernehmen und sind Teil der Planungsaufgabe.
Das Baurecht wird voraussichtlich über ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren hergestellt.