Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Upahl für den interkommunalen Gewerbestandort an der A20. Ferner ist der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen anzupassen. Die ungefähre Fläche beträgt 42 ha.
Das Planungsziel ist die Aufstellung zweier Bebauungspläne und die Anpassung der jeweiligen Flächennutzungspläne der Stadt Grevesmühlen sowie der Gemeinde Uphal für den interkommunalen Gewerbestandort an der A20. Ferner ist der Landschaftsplan der Stadt Grevesmühlen anzupassen. Die ungefähre Fläche beträgt 42 ha.
Die Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt als Deckblatt, d.h. in der Planzeichnung und Begründung wird nur der Änderungsbereich und der evtl. damit verbundene externe Ausgleichsbereich betrachtet. Die Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt im Parallelverfahren.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe des Vorhabens nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zur Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Da ein Bebauungsplanverfahren im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG durchgeführt wird, erfolgt die UVP gem. § 50 UVPG im Rahmen der Umweltprüfung (UP) im Bauleitplanverfahren. Die hier durchzuführende UP ist umfangreicher auszuführen als in einem normalen Bauleitplanverfahren. Es sind weitreichendere Untersuchungen durchzuführen, sodass hierfür auch mehrere Fachgutachten erforderlich sind.
Folgende Fachgutachten werden benötigt:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- FFH-Vorprüfung
- SPA-Vorprüfung
- Schallgutachten
- Verkehrsgutachten
- Boden- und Hydrogeologisches Gutachten
- Archäologisches Vorgutachten
Die UVP wird als Fachgutachten Bestandteil des Umweltberichtes, welcher aus der Umweltprüfung resultiert.