Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Hoch-wasserrisikomanagements (§ 80 LWG i.V.m §§ 73-75 und § 79 WHG) benötigt das MKUEM und seine nachgeordneten Behörden eine Software/IT-System, mit der/dem Hochwasser- und Starkregenabflüsse unterschiedlicher Jährlichkeiten simuliert und Vorsorge- und Schutzmaßnahmen geplant und dokumentiert werden können.
Software/IT-System, mit der/dem Hochwasser- und Starkregenabflüsse unterschiedlicher Jährlichkeiten simuliert und Vorsorge- und Schutzmaßnahmen geplant und dokumentiert werden können.