Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Rudolstadt oder näherer Umgebung inklusive Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte, sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungseinrichtungen
1) In Rudolstadt oder näherer Umgebung ist ein Wertstoffhof für die Annahme von Sperrmüll und wertstoffhaltigen Abfällen/Wertstoffen gemäß den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auf einem geeigneten Standort einzurichten und zu betreiben. Ein Teil der Abfälle/Wertstoffe ist nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur weiteren Entsorgung/Verwertung zu den vom ZASO benannten jeweiligen Anlagen zu transportieren;
2) Der Auftragnehmer hat zudem die Annahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten für alle Gerätegruppen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) §§ 13 und 14 durch den Betrieb einer Sammelstelle (und zugleich Übergabestelle) im Sinne des ElektroG auf diesem Wertstoffhof sicher zu stellen. Die angenommenen Altgeräte sind in den von der Stiftung EAR zur Verfügung gestellten geeigneten Behältnissen unentgeltlich zur Abholung durch die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung deren Bevollmächtigten bereitzustellen;
3) Dem „Schadstoffmobil“ des derzeit vom ZASO beauftragten Dritten der „mobilen Sammlung gefährlicher Abfälle“ oder seines Unterauftragnehmers ist an mehreren vorgegebenen Samstagen (z.Zt. 6 Samstage) im Jahr für 4 Stunden kostenfrei ein Stellplatz auf dem Wertstoffhof zu ermöglichen. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Der Betrieb und die Errichtung des Wertstoffhofes müssen allen genehmigungsrechtlichen Anforderungen für die Erfüllung der Aufgabenstellung genügen.
Der Wertstoffhof hat die erforderliche Nutzungsberechtigung im Sinne des Zugriffs auf das Grundstück vorzuweisen.