Rahmenvertrag für Generalübernehmerleistungen (Planungsleistungen gem. HOAI und Bauleistungen) für die Errichtung von schlüsselfertigen Wohngebäuden in Holz- oder Holzhybridbauweise, inkl. Wege- u. Freianlagen, Liegenschaftsbereich degewo.
Rahmenvertrag für Generalübernehmerleistungen (Planungsleistungen gemäß HOAI und Bauleistungen) für die Errichtung von schlüsselfertigen Holz- oder Holzhybridbauprojekten (Mietwohnungsbau) einschließlich Außenanlagen.
Sämtliche Bauleistungen und Planungsleistungen der LPH 2-8 in Teilen in den Leistungsbildern §§ 34, 39, 51 und 55 nach HOAI.
Es werden für die nächsten 4 Jahre 2-3 Generalübernehmer als Rahmenvertragspartner ausgewählt für die Errichtung von insgesamt ca. 300-450 Wohnungen pro Jahr.
Auf den entsprechenden Grundstücken sollen Neubauten in Holz- oder Holzhybridbauweise entstehen. Voraussichtlich sind die Gebäude größtenteils im Standard KfW40 und förderfähig nach den jeweils gültigen Wohnungsförderungs-bestimmungen zu planen. Die weiteren Standards, insbesondere für den Ausbau ergeben sich aus den degewo Ausstattungsstandards.
1. Planungsleistungen
1.a.) LP 1 – 2: Erstellung genehmigungsfähiger Gebäudekonzepte mit vorabgestimmten Status
1.b.) LP 3 - 4 - Erstellung Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.a. und Erwirken der Baugenehmigung
1.c.) LP 5 – 8 - Erstellung Ausführungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.b.). Stellen der Bauleiter nach BauO Bln und Bauüberwachung.
Dokumentation mit Schlussübergabe. Herbeiführen der bauaufsichtlichen Schlussabnahme. Frühzeitige Einweisung in haustechnische Anlagen.
2. Bauausführung
schlüsselfertig und betriebsfertig in Holz- oder Holzhybridbauweise, inkl. aller haustechnischen Leistungen, Innenausbau und Außenanlagen auf Grundlage aller Ergebnisse Stufe 1.a. – 1.c.
Die erfolgreichen Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden in der Angebotsphase zur Abgabe eines Wettbewerbsentwurfs über 5 Typenhäuser und eines Angebotes aufgefordert. Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens werden 2-3 Anbieter ausgewählt, die als Rahmenvertragspartner beauftragt werden sollen. Ein dritter Bieter wird nur beauftragt, sofern der Abstand zum Angebot des zweitgünstigsten Bieters weniger als 100 €/m² Wohnfläche beträgt.
Die im Verfahren zu entwickelnden Typenhäuser (Entwurfsplanung, Entwurfskonzept, Grobterminplan ect.) werden zusammen mit der Aufgliederung des Pauschalpreises pro Typenhaus Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrages.
Der Abruf für jedes zukünftige Projekt erfolgt nach Miniwettbewerb.