Gegenstand der Beauftragung ist die grundlegende Aktualisierung der kreisweiten Biotopkartierung. Die letzte flächendeckende Biotoptypenkartierung erfolgte im Zeitraum 1989-1991 im Zuge der damaligen Aufstellung des Landschaftsrahmenplans.
Die aktualisierte Biotoptypenkartierung soll u. a. folgendes leisten:
- eine aktuelle Übersicht der gesetzlich geschützten Biotope und Geschützten Land-schaftsbestandteile;
- eine fundierte Grundlage für die Biotopverbundplanung sowie
- eine fundierte Grundlage für die Beurteilung von Grünlandumbruchanträgen.
Der Auftrag beinhaltet somit eine vollflächige Biotopkartierung sowie eine selektive Erfas-sung der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG i.V. mit § 24 NAGBNatSchG und der geschützten Landschaftsbestandteile (hier Wallhecken) nach § 22 Abs. 3 NAGB-NatSchG.