Architektenleistung.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.); – stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 – vorerst nur LPH 5-7, später LPH 8+9 beabsichtigt Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung/Finanzierung. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Die Planungsleistungen der LPH 1-4 nach HOAI Objektplanung Gebäude Architekt (Entwurfsplanung einschl. Bauantrag) wurden durch die Stadtverwaltung selbst erbracht und bilden die Grundlage für die weitere Ausführung.