Die Betriebsleistungen umfassen im Los 1 Oberpfalz insgesamt ca. 3,3 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Linien RB 23 Regensburg – Weiden – Marktredwitz/ – Neustadt a.d. Waldnaab, RB 20 Regensburg – Maxhütte-Haidhof – Burglengenfeld (nur Betriebsstufe 2), RB 27 Schwandorf – Furth i.W. – Staatsgrenze D/CZ, RB 28 Cham – Lam und RB 29 Cham – Waldmünchen.
Die Betriebsleistungen umfassen im Los 2 Bayerwald insgesamt ca. 1,6 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Linien RB 35 Plattling – Bayerisch Eisenstein, RB 36 Zwiesel – Grafenau und RB 37 Zwiesel – Bodenmais.
RB 38 Gotteszell – Viechtach (Eventualposition) im Umfang von ca. 0,3 Mio. Zugkilometer pro Jahr soll zunächst nicht beauftragt werden.
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz Regionalverkehr Ostbayern Los 1 Oberpfalz auf den Linien RB 23 Regensburg – Weiden – Marktredwitz/ – Neustadt a.d. Waldnaab,
RB 20 Regensburg – Maxhütte-Haidhof – Burglengenfeld (nur Betriebsstufe 2), RB 27 Schwandorf – Furth i.W. – Staatsgrenze D/CZ, RB 28 Cham – Lam und RB 29 Cham – Waldmünchen.
Die Leistungen sind ab Beginn des Fahrplanjahres 2026 zu erbringen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2037. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 12 Jahre ab Betriebsaufnahme.
Zudem enthält der Vertrag zwei vorzeitige Kündigungsoptionen um jeweils ein Jahr auf Seiten des Auftraggebers sowie drei einjährige Verlängerungsoptionen ebenfalls auf Seiten des Auftraggebers.
Der abgeschlossene Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d.h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen mit einem Baujahr ab 1999 oder von Neufahrzeugen zugelassen. Eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung von Neufahrzeugen wurde nicht angeboten.
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz Regionalverkehr Ostbayern Los 2 Bayerwald auf den Linien RB 35 Plattling – Bayerisch Eisenstein, RB 36 Zwiesel – Grafenau und
RB 37 Zwiesel – Bodenmais. RB 38 Gotteszell – Viechtach (Eventualposition) soll zunächst nicht beauftragt werden.
Die Leistungen sind ab Beginn des Fahrplanjahres 2026 zu erbringen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2034. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 9 Jahre ab Betriebsaufnahme. Zudem enthält der Vertrag drei einjährige Verlängerungsoptionen auf Seiten des Auftraggebers.
Der abgeschlossene Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d.h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen mit einem Baujahr ab 1996 oder von Neufahrzeugen zugelassen. Eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung von Neufahrzeugen wurde nicht angeboten.