Ulm, Polizeidienststellen, Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung.
Unterhaltsreinigung ca. 69 000 m2 monatliche Reinigungsfläche, Grundreinigung ca. 9 700 m2 für die Reinigung einer Farbmarkierungsanlage ist ein sprengstoffrechtlicher Erlaubnisschein nach § 7 bzw. § 20 SprengG notwendig. Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Mustererklaerungen.aspx", abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabe.Nr. 19-06258 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).