Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, die Eissporthalle Bergkamen über die nächsten Jahre aufwendig und möglichst vollumfänglich zu sanieren. Dies soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Bauabschnitt 1 betrifft die Gebäudehülle der Eishalle. Mit dem späteren Bauabschnitt 2 sollen dann voraussichtlich die Halleninnensanierung und Sanierung/Erweiterung der Nebengebäude umgesetzt werden. In diesem Vergabeverfahren werden Generalplanungsleistungen für beide Bauabschnitte vergeben.
Die Stadt Bergkamen ist Eigentümerin der Eissporthalle Bergkamen, Häupenweg 29, 59192 Bergkamen. Die Eissporthalle ist ein freistehendes Gebäude, das ca. 1979/80 errichtet wurde. Im Wesentlichen besteht sie aus der Eislauffläche und einigen angrenzenden Räumen, inklusive einer kleinen Gastronomie. Die Eissporthalle selbst ist ungedämmt. Das Dach besteht aus einer Holzkonstruktion, die mit Wellasbestplatten und Kunstschieferelementen eingedeckt ist.
An und in der Eissporthalle wurden bislang nur notwendigste Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Im Jahr 2020 wurde sie von den Stadtwerken (GSW) an die Stadt Bergkamen zurückübertragen. Es besteht erheblicher Sanierungsstau. In den letzten Jahren wurden bereits verschiedene Notmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Eisbetriebes und der Gebäudesubstanz der Halle ergriffen. So wurde die Metallkassettendecke mit KMF-Dämmauflage über der Eisfläche, den Umgängen, der Tribüne und auch in den Dachüberständen vollständig entfernt. Um die Halle anschließend vor dem Eindringen durch Vögel o. a. zu schützen, wurde die Fassade im Übergang zum Dach provisorisch mit USB-Platten verschlossen. Zudem wurde zur Sicherung der Bausubstanz nach der sommerlichen Austrocknungsphase eine Dampfsperre als Trennung der Eisfläche von dem Holzträgerwerk eingezogen. Ferner wurden Container nahe der Eissporthalle für Umkleiden und Duschen aufgebaut.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, die Eissporthalle über die nächsten Jahre aufwendig und möglichst vollumfänglich zu sanieren. Dies soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Bauabschnitt 1 betrifft die Gebäudehülle der Eishalle und wird Gerüstbau, Schadstoffentsorgung, Dachdeckerarbeiten, Fenster-/ Fassadenarbeiten und Lüftungsarbeiten umfassen. Da die Arbeiten des 1. Bauabschnittes eindeutig definiert sind, werden die Planerleistungen für LPH 1 und 2 nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Mit dem späteren Bauabschnitt 2 sollen dann voraussichtlich die Halleninnensanierung und Sanierung/Erweiterung der Nebengebäude umgesetzt werden. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass derzeit die Mittel für die Umsetzung des Bauabschnitts 1 zur Verfügung stehen. Die Mittelbewilligung für den Bauabschnitt 2 wird etwa Ende 2023/ Anfang 2024 erwartet. Der Auftraggeber ist bei der Entscheidung, den Bauabschnitt 2 ausführen zu lassen, frei.
Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Generalplanung (Leistungsbilder Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, Bauphysik nach Anlage 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI und Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI). Die Leistungen werden bauabschnittsweise und stufenweise vergeben.
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.