Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung der Maßnahme "beschäftigungsbegleitendes Coaching" nach § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 5 SGB III im jobcenter Kreis Steinfurt AöR.
Die Bundesregierung hat zum 01.01.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das "Teilhabechancengesetz" in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde in diesem Zu-sammenhang der § 16e SGB II in weiten Teilen geändert.
Das Instrument sieht eine beschäftigungsbegleitende ganzheitliche Betreuung als wichtigen Baustein zur nachhaltigen Integration der langzeitarbeitslosen Kunden vor.
Das Ziel der Maßnahme besteht darin, in den ersten sechs Monaten der Beschäftigungsaufnahme ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching zwecks Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durchzuführen.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung der Maßnahme "beschäftigungsbegleitendes Coaching" nach § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 5 SGB III im jobcenter Kreis Steinfurt AöR.
Die Bundesregierung hat zum 01.01.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das "Teilhabechancengesetz" in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde in diesem Zu-sammenhang der § 16e SGB II in weiten Teilen geändert.
Das Instrument sieht eine beschäftigungsbegleitende ganzheitliche Betreuung als wichtigen Baustein zur nachhaltigen Integration der langzeitarbeitslosen Kunden vor.
Das Ziel der Maßnahme besteht darin, in den ersten sechs Monaten der Beschäftigungsaufnahme ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching zwecks Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durchzuführen.