Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Software des Herstellers Microsoft im Wege einer Volumenlizenzierung sowie Erbringung von Nebenleistungen (Beratung sowie Vertragsverwaltung).
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung werden sein die obersten Landesbehörden und ihre nachgeordneten Behörden, Einrichtungen und Dienststellen sowie weitere Institutionen des Freistaats Thüringen. Nicht abrufberechtigt sind Landkreise und Kommunen des Freistaats Thüringen sowie deren Einrichtungen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist vorgesehen für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.5.2019. Die Angabe unter II.1.4) stellt nur eine ca. Angabe dar, da dort keine spezifische Eingabe möglich ist.