Ausschreibung des Fahrradleasings für Beschäftigte des Landratsamtes Aschaffenburg auf Grundlage des "Tarifvertrages Fahrradleasing"
Der Landkreis Aschaffenburg beabsichtigt, für seine kommunalen Tarifbeschäftigten ein Fahrradleasing (im Wege der Entgeltumwandlung) anzubieten. Es soll sich um ein Teilamortisierungsleasing gemäß Tarifvertrag Fahrradleasing handeln. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter abgeschlossen werden. Der Anbieter fungiert dabei zugleich - ggf. im Verbund mit entsprechenden Nachunternehmern oder als Bie-tergemeinschaft - als Leasinggeber, Service-Dienstleister und Versicherer. Diese Leistungen sind aus einer Hand zu erbringen. Leasingnehmer wird jeweils der Auftraggeber. Für jeden Einzel-Leasingvertrag schließt der Auftraggeber einen Überlassungsvertrag mit dem/der jeweiligen Beschäftigten, im welchem dessen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt wird. Die Leasingdauer beträgt regelmäßig 36 Monate. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, sollen auch die kommunalen Beamten das Fahrradleasing in Anspruch nehmen können.