Supporting services for the government | Tenderlake

Supporting services for the government

Contract Value:
EUR 3M - 3M
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
03 September 2021
Closing Date:
Location(s):
DEA NORDRHEIN-WESTFALEN (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Bezirksregierungen und des MWIDE bei der Abwicklung und Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Wirtschafshilfen (Antragsbearbeitung)

Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. In den Sommermonaten werden zwar aktuell Beschränkungen wieder gelockert, aber bei zahlreichen Unternehmen oder Selbstständigen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise haben sowohl die Bundesregierung als auch das Land Nordrhein-Westfalen Corona-Wirtschaftshilfen-Programme für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Ziel der Soforthilfe, Überbrückungshilfe I-III (Plus), der Neu-starthilfe (Plus) und der weiteren Corona-Förderprogramme ist es, Selbstständigen, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar Corona-bedingte Einbußen erleiden oder von Auflagen bzw. Schließungen betroffen sind, eine Liquiditätshilfe/ Kompensation für Umsatzausfälle zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern.

Die Corona-Wirtschaftshilfen-Programme staffeln sich bislang in 4 Phasen:

- Überbrückungshilfe -Erste Förderphase ("Überbrückungshilfe I") betrifft die Förderzeiträume Juni bis August 2020;

- Überbrückungshilfe -Zweite Förderphase ("Überbrückungshilfe II") betrifft die Förderzeiträume September bis Dezember 2020;

- Überbrückungshilfe -Dritte Förderphase ("Überbrückungshilfe III") betrifft die Förderzeiträume November 2020 bis Juni 2021.

Im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 war auch die Beantragung der Neustarthilfe möglich. Zusätzlich wurde das Förderprogramm der (erweiterten) Außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) aufgelegt.

- Überbrückungshilfe - Vierte Förderphase ("Überbrückungshilfe III Plus") betrifft die Förderzeiträume Juli bis September 2021. Das Förderprogramm Neustarthilfe Plus betrifft ebenfalls den Förderzeitraum Juli bis September 2021.

Eventuelle weitere Förderphasen sind zurzeit noch offen.

Der Bund stellt für diese Billigkeitsleistungen der verschiedenen Phasen der Corona-Wirtschaftshilfen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine fünf Bezirksregierungen mit der Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen beauftragt. Durch die Bearbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen und die Beauftragung der Bezirksregierungen entstehen sowohl für die Bezirksregierungen wie auch für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hohe Arbeitsvolumina, zu deren Bearbeitung Unterstützung erforderlich ist.

Daher sucht das MWIDE für die derzeit laufende Förderphase (bis 31. September 2021) und eine ggf. folgende neue Förderphase (September 2021-Juni 2022) Unterstützung in der Antragsbearbeitung der noch offenen Anträge.

Die Wirtschaftshilfe-Programme aus der ersten und zweiten Förderphase sind in der Antragsbearbeitung überwiegend abgearbeitet. Die hier ausgeschriebene, benötigte Unterstützung bezieht sich vor allem auf die Abwicklung der zukünftig zu erwartenden Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe III Plus. Ferner können Altfälle der dritten Förderphase vermutlich in einem geringen Umfang abzuarbeiten sein.

Auftragsgegenstand ist die Unterstützung der Bezirksregierungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Bewilligungsbehörde, insbesondere der administrativen Bearbeitung und Abwicklung der Überbrückungshilfe III, III Plus und Neustarthilfe Plus in der Antrags- und Bewilligungsphase. Die Bewilligungen erfolgen in einem letzten förmlichen Prozessschritt durch die Bezirksregierungen selbst. Auszahlungen erfolgen durch die Kassendezernate der Bezirksregierungen.

Die Antragszahlen für die Überbrückungshilfe III und für die Neustarthilfe (Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021) lagen mit Stand vom 22.07.2021 bei insgesamt rund 110.000 Anträgen. Bei der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus wird von ähnlichen Fallzahlen ausgegangen. Mit zwischenzeitlichen Arbeitsspitzen aufgrund von erhöhten Antragswellen ist gegebenenfalls auszugehen.

Seit dem 23.07.2021 können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Für die Neustarthilfe Plus hat die Antragsphase seit dem 19.07.2021 begonnen.

Für die Unterstützung bei der Abwicklung der noch offenen und zukünftigen Anträge aus diesen Förderphasen sind nach derzeitiger Schätzung mindestens 64 Vollzeitäquivalente (VZÄ) pro Monat notwendig.

Für eventuell weitere, neue Förderphasen wird mit einem entsprechend großen Personalbedarf gerechnet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) stellt für die Wirtschaftshilfen grundsätzlich eine zentrale IT-Antragsplattform zur Verfügung, die eine Bearbeitung über ein softwaregestütztes Fachverfahren für die Bewilligungsstellen der Länder ermöglicht. Die Plattform ist internetbasiert, so dass für einen Dienstleister keine weiteren technischen Voraussetzungen bestehen. Die Antragstellung für die Corona-Wirtschaftshilfen erfolgt grds. durch Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer ausschließlich digital über die vom Bund bereitgestellte Internetseite. Die Plattform ist weiterhin für die Antragsbearbeitung zu verwenden.

Weitere Angaben können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Awarded to:
Auftragsvergabe Protiviti GmbH
Protiviti GmbH, Frankfurt (DE)
Download full details as .pdf
The Buyer:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
CPV Code(s):
75130000 - Supporting services for the government
79411100 - Business development consultancy services