Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
.
Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.
Rahmenvereinbarung über Kauf und Leasing von fabrikneuen Elektro-Nutzfahrzeugen für
ca. 500 Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für alle Sonstigen Träger der
öffentlichen Verwaltung.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
Schon in den letzten Jahren hat die GMSH vermehrt versucht den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und über die diversen KFZ Rahmenverträge zu realisieren. Zwischenzeitich hat sich auch die Gesetzgebung von Land und Bund in dieser Richtung weiterentwickelt so dass davon auszugehen ist, dass der Anteil vollelektrisch betriebener Fahrzeuge stetig ansteigen wird. Gem. der aktuellen KFZ-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein sind alle Landesdienststellen verpflichtet, Fahrzeuge mit reinem E-Antrieb (ohne Verbrennungsmotor) zu beschaffen, sofern die wesentlichen Anforderungen von diesen erfüllt werden können. Die Beschaffung soll über die Rahmenverträge der GMSH erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bestrebt einen leistungsfähigen Vertrag über viele
Leistungsklassen und Kauf / Leasingvarianten abzuschließen.
Höchstmenge:
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der Gesamtmenge.
Höchstmenge: 100 Fahrzeuge pro Los / pro Jahr.
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Es werden bis zu fünf Zuschläge pro Los erteilt. Die Zuschläge werden an bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer erteilt, welche alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Wertung die Plätze 1 bis 5 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung.