Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens mit einem Anbieter oder zwei Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte und Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Ittenbach und Rodder des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abzuschließen.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den individuellen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen
Die Holzernte ist das Entfernen und Aufarbeiten von (i.d.R. stehenden) Bäumen aus dem Wald, um diese in einen verkaufs- oder
verwendungsfähigen Zustand zu überführen. Die Holzernte umfasst dabei alle Arbeiten am stehenden und/oder liegenden Baum im Wald zur Gewinnung von Rohholz. Diese bestehen im Regelfall aus folgenden Teilschritten: Fällung, Entastung, Sortierung, Einteilung und Einschneiden in Sortimente und Vermessung.
Als Holzbringung bzw. -rückung werden der Transport und die Polterung von aufgearbeitetem Holz aus dem Bestand hin zu einem Lkwbefahrbaren Weg bezeichnet, von dem aus der Abtransport erfolgt. Das Standardverfahren gemäß dieser Leistungsbeschreibung ist die Rückung
mittels Forwarder. Insbesondere bei teilmechanisierten Verfahren kann ein Vorseilen des Holzes in die Kranzone, beispielsweise durch Seilschlepper, erforderlich sein. Das Holz ist vollständig zu rücken und gemäß Arbeitsauftrag los- bzw. sortenweise getrennt zu poltern.
Die Angabe der Holzmengen in der Leistungsbeschreibung erfolgt differenziert nach Garantie- und Optionsmenge. Der Auftragnehmer (AN) hat einen Anspruch auf Erfüllung der Garantiemenge.
Die Optionsmenge ist für ungeplante Fälle gedacht (Kalamitäten, Änderungen des Holzmarktes, etc.). Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden.
Für weitere Details wird im Besonderen auf die Leistungsbeschreibungen, die Rahmenvereinbarung / allgemeine
Vergabeunterlage sowie die AGB Forst NRW verwiesen.