Die Beratungsangebote der BZgA bestehen unter anderem in den Bereichen Suchtprävention, Aidsprävention, gesunde Ernährung,
Organspende und Blutspende. Die Kampagnen werden mit unterschiedlichen Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem der
telefonischen Beratung, der Beratung per E-Mail und der Online-Information.
Die "rauchfrei"-Kampagne ist darauf ausgerichtet, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, vor Passivrauch zu schützen und Raucherinnen
und Raucher beim Aufhören zu unterstützen.
Ein Teilprojekt aus dem rauchfrei-Angebot der BZgA ist die telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung (TB). Die kostenfreie Rufnummer 0800
8 31 31 31 wird in allen Medien sowie auf den Internetplattformen der „rauchfrei“-Kampagne kommuniziert. Seit 2006 sind nach Vorgabe der
Tabak-Produktverordnung auf Zigarettenpackungen, neben Warnhinweisen vor den Gefahren des Rauchens, auf jeder 14. Packung auch die
Nummer der Telefonberatung zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie die Internetadresse www.rauchfrei-info.de aufgedruckt. Seit 2016 sieht die
Tabakproduktverordnung zudem den Aufdruck von bildlichen Warnhinweisen auf allen Tabakschachteln vor.
Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.
Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
sowie weitere Leistungen.
Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.
Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
sowie weitere Leistungen.
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung mit dem unter Abschnitt V bezeichneten Bieter abzuschließen