Die Stadt Hamm schreibt die Rahmenvereinbarung zum Leasen von Fahrrädern als gelegentliche gemeinsame Vergabe für sich und im Namen und auf Rechnung der städtischen Tochterunternehmen: Kommunales Jobcenter Hamm AöR, Tierpark Hamm gGmbH und Maximilianpark Hamm GmbH europaweit aus.
Die Stadt Hamm schreibt die Rahmenvereinbarung zum Leasen von Fahrrädern als gelegentliche gemeinsame Vergabe für sich und im Namen und auf Rechnung der städtischen Tochterunternehmen: Kommunales Jobcenter Hamm AöR, Tierpark Hamm gGmbH und Maximilianpark Hamm GmbH europaweit aus.
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) und deren oben genannten Tochterunternehmen (Auftraggeber) möchten ihren Beschäftigten ab dem 01.02.2022 die Möglichkeit gewähren, Fahrräder zu leasen.
Die Zuschlagserteilung für diese Rahmenvereinbarung erfolgt für die Stadt Hamm und im Namen und auf Rechnung für die oben genannten Tochterunternehmen zentral über die Beschaffungsstelle der Stadt Hamm.
Nach Zuschlagserteilung müssen die einzelnen Leasingverträge im weiteren Verfahren separat und direkt mit den Auftraggebern geschlossen werden:
- Stadt Hamm
- Kommunales Jobcenter AöR
- Tierpark Hamm gGmbH
- Maximilianpark Hamm GmbH
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis sowie den Bedingungen des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 bzw. vergleichbaren zukünftigen rechtliche Vorschriften (Produktpalette s. Teil A, Ziffer 6).
Die Fahrräder sollen sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken von den Mitarbeitern genutzt werden können. Hierzu soll ein Leasingrahmenvertrag über Fahrräder geschlossen werden.