Der AG beabsichtigt den Neubau der Berlinertordammbrücke über den Gleisen der DB Netz AG, den Stationsanlagen der DB Station & Service AG sowie der Bundesstraße B75. Der Ersatzneubau erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Abschnitt wird der südliche Teil der Brücke zurück gebaut und erneut. Auf dem verbleibenden nördlichen Bauwerksteil wird der öffentliche Verkehr abgewickelt. Im zweiten Bauabschnitt folgt der Neubau des nördliche Brückenteils, bevor die beiden Brückenteile mittels Lückenschluss zu einem einteiligen Überbau verbunden werden. Im Zuge des abschnittsweisen Neubaus werden Verkehrsanlagen sowie Anlagen der DB Netze temporär als auch dauerhaft umgebaut.
Das Bestandsbauwerk wurde in mehreren Ausbaustufen ab 1902 errichtet und besteht aus vier Teilbauwerken. Der Überbau und die Unterbauten weisen erhebliche Bauschäden auf. Das 6-feldrige Bauwerk wird in zwei Bauabschnitten erneuert.
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind.
Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten fachtechnischen/bauvertraglichen Überwachungsleistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.
Die Bauüberwachung hat insbesondere auf die Güte der geleisteten Arbeit, die Einhaltung der genehmigten Ausführungs- und Bauzeitenpläne sowie auf eine einwandfreie Stoff-/Bauteilebeschaffenheit zu achten. Mögliche Beeinträchtigungen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs, des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes hat sie abzuwenden. Der Bauablauf ist unter Beachtung der Vorgaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und unter dem Gesichtspunkt der Koordinierung mit den Leistungen anderer Auftragnehmer sowie den Leistungen der Fachstellen des AG zu überwachen. Die Bauüberwachung hat zudem darauf zu achten, dass die einzuholenden erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig vorliegen und die geforderten Auflagen beachtet werden. Intensität und Umfang, mit der der Bauüberwacher darauf zu achten hat, dass die Bauleistungen ordnungsgemäß und gefahrlos durchgeführt werden, richtet sich nach dem Einzelfall bzw. dem vertraglich vereinbarten Personaleinsatz/Personaleinsatzplan.