Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130c SGB V zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2023. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden. Einseitig ausgesprochene Verlängerungen erlangen keine Wirksamkeit.
BERIATE®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
VONCENTO®, Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
HAEMATE®, Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130c SGB V zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.01.2023. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden. Einseitig ausgesprochene Verlängerungen erlangen keine Wirksamkeit.
BERIATE®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
VONCENTO®, Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
HAEMATE®, Von Willebrand-Faktor | Blutgerinnungsfaktor VIII (human)