Beim Auftraggeber und dem von ihm vertretenen Behörden besteht ein Bedarf an Büromöbeln. Die Gegenstände werden jedoch z. B. aufgrund Verschleißes, Personalaufstockung oder Liegenschaftswechseln nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Deshalb wird der Abschluss eines Rahmenbezugsvertrag mit einem Vertragspartner über vier Jahre angestrebt.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist der Kauf sowie die Lieferung und Montage von Büromöbeln nach entsprechendem Einzelabruf der Bedarfsstellen des Auftraggebers.
Die zu liefernden Büromöbel sowie die an diese gestellten Anforderungen sind im Einzelnen u. a. in Anlage 1 zu diesem Vertrag (Produkt- und Leistungsanforderungen) sowie Anlage 2 zu diesem Vertrag (Produktverzeichnis) beschrieben.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Montage- und Lieferleistung in einem bestimmten Umfang besteht nicht, insbesondere besteht kein Anspruch auf Abruf der in Anlage 6 zu diesem Vertrag aufgeführten voraussichtlichen Abrufmengen.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist der Kauf sowie die Lieferung und Montage von Büromöbeln nach entsprechendem Einzelabruf der Bedarfsstellen des Auftraggebers.
Die zu liefernden Büromöbel sowie die an diese gestellten Anforderungen sind im Einzelnen u. a. in Anlage 1 zu diesem Vertrag (Produkt- und Leistungsanforderungen) sowie Anlage 2 zu diesem Vertrag (Produktverzeichnis) beschrieben.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der Montage- und Lieferleistung in einem bestimmten Umfang besteht nicht, insbesondere besteht kein Anspruch auf Abruf der in Anlage 6 zu diesem Vertrag aufgeführten voraussichtlichen Abrufmengen.