Die Gemeinde Haibach plant die Sanierung und Erweiterung des örtlichen Marien-Kindergartens um 5 U3-Gruppen auf insgesamt 9 Gruppen (4 Ü3- + 5 U3-Gruppen) für ca. 160 Kinder.
Eine Machbarkeitsstudie untersuchte verschiedene Varianten, u.a. die Sanierung mit Erweiterung aber auch einen Abbruch mit anschließendem Neubau.
Als Ergebnis wurde die Sanierung mit Erweiterung bzw. Aufstockung als wirtschaftlichste Lösung ausge-wählt.
Das eingeschossige Bestandsgebäude mit Unterkellerung als Massivbau soll saniert werden. Seitlicher An-bauten an den Gebäudeseiten sowie die Aufstockung um ein Geschoss für Verwaltungs- und Nebenräume sollen den Bedarf für die zusätzlichen Gruppen abdecken.
Die Kindergartengruppen sollen während der Bauphase komplett ausgelagert werden. Naheliegend ist eine Containerlösung auf einen öffentlichen Parkplatz. Die Planung der Auslagerung sowie die Beschaffung der Container soll durch den Architekten erfolgen.
Gewünscht ist eine Containerlösung als Mietvariante, welche nach Umzug der Gruppen in den Kindergar-ten wieder zeitnah abgebaut werden kann. (Schätzkosten ca. 224.000 € brutto)
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme (FAG / FA-ZR + energetische Sanierung / Bauen im Be-stand).
Die vorläufigen Baukosten (KG 300 + 400) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf 4,37 Mio. € brutto. Der Anteil der Sanierung beträgt ca. 2,27 Mio. € brutto, der Anteil der Erweiterung / Aufsto-ckung ca. 2,1 Mio. € brutto.
Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 300 – 700) belaufen sich auf ca. 5,64 Mio. € brutto. (Stand 11/2021)
Kennzahlen:
- BGF Bestandsgebäude = ca. 1.420 m²
- BGF Erweiterung / Aufstockung = ca. 750 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Bau- / Förderantrag 2022/2023
- Bauausführung ab 2024
- Gesamtfertigstellung 2025
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Hono-rartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 3 + 4, Stufe 3 mit LPH 5 – 7 und Stufe 4 mit LPH 8 + 9
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Begleitung Brandschutz
o Stufe 1 – Planungsphase: Beratung in der Planung inkl. Erstellung des Brandschutzkonzeptes / -nachweises für den Bauantrag
o Stufe 2 Ausführungsphase:
▪ a) Ausführungsplanung – Beratungsleistungen in der Planung nach Anforderung zur Einhaltung der Planungsziele
▪ b) Bauausführung – Beratungsleistungen nach Anforderung
- Aufstellen Energie-Nachweis
Die Interimsmaßnahmen (Mietcontainer) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden. Ge-wünscht ist eine Aussage zur Honorierung der Maßnahmen. Es wird eine Aussage erwartet, ob die Hono-rierung als Teil der Gesamtmaßnahme angesehen wird, oder gesondert als Besondere Leistung erbracht werden wird.
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor.
Der Architekt wird gebeten zu überprüfen ob mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie bereits (Teil-)Leis-tungen der LPH 1 + 2 erbracht wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen einschl. Machbarkeitsstudie werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.