EU-weites Offenes Verfahren über Bauleistungen "Tiefbau- und Elektroarbeiten 2023/2025".
Rahmenvereinbarung - Elektro- und Tiefbauarbeiten.
Neubau, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen und Verkehrssignalanlagen im Stadtgebiet Essen.
Die Rahmevereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Es besteht eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate seitens des Auftraggebers.
Bei diesem Bauvorhaben handelt sich um einen Rahmenvertrag für Tiefbau- und Elektrarbeiten im gesamten Stadtgebiet Essen. Nachfolgend eine Kurzbeschreibung:
Objekt:
Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Essen.
Maßnahme:
Neubau, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen im
Stadtgebiet Essen.
Leistung:
Tiefbau- und Elektroarbeiten.
Kurzbeschreibung:
Tiefbauarbeiten u.a. Oberflächenaufnahme, Erdarbeiten, Kabelverlegung, Kabelschutzrohrverlegung, Kabelschächte liefern und einbauen, Maste montieren bzw. demontieren, Elektroarbeiten u.a. Freileitungs- und Überspannungsanlagen, Leuchten, u.s.w.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind Jahresmengen und wurden für 12 Monate zugrunde gelegt und sind aufgrund von Erfahrungswerten überschlägig ermittelt worden. Sie können über- oder
unterschritten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht alle ausgeschriebenen Mengen abgenommen werden.
Mengenübersicht:
Tiefbau- und Elektroarbeiten
ca. 700 m3 Bodenaushub
ca. 7.400 m Erdkabel verlegen
ca. 2.850 m Kabelschutzrohre liefern und im Erdreich verlegen
ca. 31 St Kabelschächte liefern und einbauen
ca. 185 St Maste stellen
ca. 750 m Luftkabel montieren
ca. 300 St Leuchten montieren
ca. 120 St Sicherungskästen montieren
ca. 27 St Schaltschränke / Kabelverteiler/Kleinverteilersäule liefern u. montieren
ca. 500 m Freileitung liefern und montieren
ca. 122 St Muffen liefern und montieren
Ausführungsfrist:
Es ist vorgesehen, einen Rahmenvertrag für einen Zeitraum von 24 Monaten, mit einer automatischen Verlängerung über weitere 24 Monate, abzuschließen, wenn der Auftraggeber nicht bis 3 Monate vor Ablauf
der ersten 24 Monate ohne Angabe von Gründen kündigt.
WICHTIGER HINWEIS:
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind Jahresmengen und wurden für 12 Monate zugrunde gelegt und sind im Leistungsverzeichnis für 12 Monate zu bepreisen.