Fahrzeuge aller Art, gegebenenfalls einschließlich der mitgeführten Gegenstände und Tresore, abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren oder einer Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Bei jedem Los gilt folgendes:
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber Fahrzeuge aller Art gegebenenfalls einschließlich der mitgeführten Gegenstände - sowie Tresore abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren oder einer Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Zudem hat er polizeilich sichergestellte Fahrzeuge nach Weisung des Auftraggebers zu Prüfzwecken zu verbringen.